Leistungen Rechtliches

Massnahmen- und Einreichplan

 

Für die Genehmigung bzw. Umsetzung eines Projektes ist bereits im Vorfeld oft die Erstellung von natur- u. umweltschutzfachlichen Plänen, Skizzen und Beschreibungen, pflanzen- und tierkundlichen Zustandserhebungen etc. notwendig. Daraus ist für die Behörde erkennbar, wie naturschutzfachliche Beeinträchtigungen vermieden oder verringert werden können.

Naturkundliche Bearbeitung für die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes

Die naturkundliche Bearbeitung ist Teil der verpflichtend durchzuführenden Bestandsaufnahme für die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes. Diese Erhebungen gewährleisten die naturkundefachliche Nachvollziehbarkeit der neuen Planung.

 

 

Stellungnahme, Gutachten

 
 

Natur- und umweltschutzfachliche Stellungnahmen und Gutachten dienen der Behörde einerseits als Beurteilungshilfe um das Ausmaß der Beeinträchtigung der Natur bewerten zu können, andererseits der Abwägung anderer öffentlicher Interessen. Weiters können Stellungnahmen bzw. Gutachten bei der Erarbeitung von Alternativlösungen helfen.

Bericht, Dokumentation

 

Zu Beweissicherungszwecken müssen oft Fotodokumentationen, planliche Darstellungen und Projektberichte für die zuständige Behörde erstellt werden. Abhängig von Art und Größe des Projektes kann dies vor, während und nach Durchführung der Maßnahmen notwendig sein.

Kartierung

 
 

Kartierungen sind Momentaufnahmen und dienen der naturfachlichen Beurteilung von Lebensräumen (Biotope) und/bzw.  ihrer Bewohner (Flora / Fauna); z.B. für Gutachten, Stellungnahmen, Einreich- und Maßnahmenpläne, Monitoring.

Monitoring

 
 

Während bzw. nach Abschluss eines Projektes dient ein Monitoring (wiederholte Durchführung von Beobachtungen, Überwachungen, Erfassungen) der Dokumentation der Entwicklung eines Lebensraumes bzw. ihrer Lebewelt.

Ökologische Bauaufsicht

 
 

Bei der naturschutzrechtlichen Verhandlung eines Projektes wird oft aufgrund Interessensabwägung eine Ökologische Bauaufsicht gefordert. Die Aufgabe dieser ist die Überwachung und Dokumentation der im Bescheid vorgeschriebenen Verpflichtungen (Auflagen/Nebenbestimmungen).