Für die Genehmigung bzw. Umsetzung eines Projektes ist bereits im Vorfeld oft die Erstellung von natur- u. umweltschutzfachlichen Plänen, Skizzen und Beschreibungen, pflanzen- und tierkundlichen Zustandserhebungen etc. notwendig. Daraus ist für die Behörde erkennbar, wie naturschutzfachliche Beeinträchtigungen vermieden oder verringert werden können.
Naturkundliche Bearbeitung für die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes
Die naturkundliche Bearbeitung ist Teil der verpflichtend durchzuführenden Bestandsaufnahme für die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes. Diese Erhebungen gewährleisten die naturkundefachliche Nachvollziehbarkeit der neuen Planung.
Natur- und umweltschutzfachliche Stellungnahmen und Gutachten dienen der Behörde einerseits als Beurteilungshilfe um das Ausmaß der Beeinträchtigung der Natur bewerten zu können, andererseits der Abwägung anderer öffentlicher Interessen. Weiters können Stellungnahmen bzw. Gutachten bei der Erarbeitung von Alternativlösungen helfen.
Kartierungen sind Momentaufnahmen und dienen der naturfachlichen Beurteilung von Lebensräumen (Biotope) und/bzw. ihrer Bewohner (Flora / Fauna); z.B. für Gutachten, Stellungnahmen, Einreich- und Maßnahmenpläne, Monitoring.
Während bzw. nach Abschluss eines Projektes dient ein Monitoring (wiederholte Durchführung von Beobachtungen, Überwachungen, Erfassungen) der Dokumentation der Entwicklung eines Lebensraumes bzw. ihrer Lebewelt.
Bei der naturschutzrechtlichen Verhandlung eines Projektes wird oft aufgrund Interessensabwägung eine Ökologische Bauaufsicht gefordert. Die Aufgabe dieser ist die Überwachung und Dokumentation der im Bescheid vorgeschriebenen Verpflichtungen (Auflagen/Nebenbestimmungen).