Unter bestimmten Voraussetzungen können Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes gefördert werden (z.B. Landesförderungen, Österreichisches Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums). Dazu müssen meist Ist-Zustände erhoben und Maßnahmen ausgearbeitet werden.
Die Förderabwicklung umfasst die gesamte Antragstellung bis hin zur Abrechnung und dem Projektabschluss. Die Umsetzung und Überwachung von Projektmaßnahmen können ebenfalls Inhalt eines Gesamtprojektes sein.